Erstellen von EnergiepĂ€ssen fĂŒr Neu- und BestandsgebĂ€ude

 

Ab 2008: Mehr Transparenz auf dem Wohnungsmarkt

 

Deutschland hat den Energiepass fĂŒr BestandsgebĂ€ude ab 01.01.2007 als freiwilligen Ausweis mit freier Variantenwahl eingefĂŒhrt. Der Pass wird ab 01.07.2008 fĂŒr GebĂ€ude bis Baujahr 1965 und ab 01.01.2009 fĂŒr GebĂ€ude ab Baujahr 1965 mit vorgeschriebener Variante Pflicht. Wer Kosten sparen will, entscheidet sich jetzt fĂŒr die freie Variantenwahl

 

Die Zusatzqualifikation zum Ausstellen des Energieausweises besteht bereits seit mehreren Jahren

 

Nach Inkrafttreten der neuen ENEV (Energieeinsparverordnung) mĂŒssen GebĂ€udeeigentĂŒmer den Energiepass erstellen lassen, wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung bauen, verkaufen oder vermieten wollen. Das gilt sowohl fĂŒr bestehende Wohnimmobilien als auch fĂŒr BĂŒro- und DienstleistungsgebĂ€ude. FĂŒr Neubauten sind EnergiepĂ€sse nichts neues: Hier gilt die Pflicht schon seit 2002.

 

In Planung ist, dass bei allen Neubauten 15% des Energiebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden muss und bei jedem Altbau 10%. Dies wird möglicherweise ebenfalls durch den Energiepass nachgewiesen

 

EnergiepassAufgrund der EU-Vorgaben gilt grundsĂ€tzlich: Der Energiepass muss die Gesamteffizienz (Gesamtenergieverbrauch) eines GebĂ€udes anzeigen, Vergleichswerte liefern und Modernisierungstipps (Stromeinsparung, Heizkosteneinsparung) geben. Die Kerninformation des Energiepasses, die Gesamtenergieeffizienz des GebĂ€udes, also die zu erwartenden laufenden Kosten wie z.B. Heizungskosten, mĂŒssen in einem allgemein verstĂ€ndlichen und bundesweit einheitlichen Label (Ă€hnlich wie bei KĂŒhlschrĂ€nken) dargestellt werden. HĂ€ufig kann bereits durch einfache Maßnahmen eine bessere Einstufung erreicht werden, um damit die Immobilie aufzuwerten und die Wohnungen (Miete oder Eigentum) attraktiver werden zu lassen (bessere Vermietbarkeit oder Verkauf)

 

Die Kosten des Energieausweises sind abhĂ€ngig vom Verfahren und der GrĂ¶ĂŸe und Konstruktion des GebĂ€udes (komplizierte und verschachtelte Bauweisen verursachen höhere Kosten). FĂŒr GebĂ€ude mit bis zu vier Wohnungen, die vor 1978 gebaut wurden, wird der bedarfsorientierte (bedarfsorientiert - Verbrauch des GebĂ€udes unabhĂ€ngig vom Nutzerverhalten oder der Belegung, Kosten ca. 150 - 400 Euro) Energiepass Pflicht. Bei allen grĂ¶ĂŸeren und neueren GebĂ€uden kann der EigentĂŒmer dagegen zwischen bedarfs- und verbrauchsorientiertem (verbrauchsorientiert - tatsĂ€chlicher Verbrauch des GebĂ€udes nach der Heizkostenabrechnung, Verbrauch kann Aufgrund des Nutzerverhaltens oder bei LeerstĂ€nden stark schwanken, Kosten ca. 40 - 100 Euro) Energiepass frei wĂ€hlen. Die Laufzeit betrĂ€gt jeweils zehn Jahre.

 

Wenn Modernisierungen geplant sind und Fördergelder beantragt werden sollen, ist der bedarfsorientierte Energieausweis vorzulegen. Mögliche Förderungen zu Modernisierungsmaßnahmen, Fenstertausch, Isolierung, VollwĂ€rmeschutz, Heizungstausch, erneuerbare Energien, Badmodernisierung und allgemeine Modernisierungen zur Verbesserung der Wohnsituation stellen wir Ihnen gerne vor.

 

 

 

Das Ausstellen des Energiepasses wird im Rahmen der ausgefĂŒhrten Maßnahmen mitgefördert.

 

FĂŒr weitere Informationen zu den Förderungen oder Antragsformularen stehen wir Ihnen gerne zur VerfĂŒgung. Rufen Sie uns einfach an, schreiben Sie oder senden Sie eine e-Mail.