Heizung- u. Sanitärinstallationen im Altbau und NeubauÂ
1997 legten die Schornsteinfeger mit einer Einstufungsmessung fest, bis wann eine Heizanlage die Grenzwerte der Bundesimmissionsschutzverordnung erfüllen muss.  Je höher die bei der Einstufung gemessenen Abgaswerte sind, desto früher steht eine Heizungsmodernisierung an. Wer nicht bis zum letztmöglichen Termin wartet, schon die Umwelt und den Geldbeutel. Eine alte, oft überdimensionierte, Heizungsanlage eines durchschnittlichen Einfamilienhauses verbraucht bis zu 40% mehr an Energie, außerdem sind die Wartungskosten höher als bei einer Neuanlage. Bei einem durchschnittlichen Verbrauch von 4000 Litern beträgt die Ersparnis z.B. bis zu 1600 Litern.  Auch wenn der Schornsteinfeger der Heizanlage noch Werte bestätigt die noch im Rahmen liegen, sagt das noch nichts über die Wirtschaftlichkeit einer Anlage aus. Ein alter Heizkessel hat sehr hohe Abstrahlverluste, dies merkt man sofort wenn es im Heizraum angenehm warm ist. Außerdem wird ein alter Kessel mit konstant hoher Temperatur betrieben, was gerade in den Übergangsmonaten und im Sommer, wenn nur die Warmwasserbereitung benötigt wird, zu hohen Auskühl- und Oberflächenverlusten führt. Der Nutzungsgrand eines alten Kessels liegt bei ca. 68%, während eine moderne Niedertemperaturheizung 94% und eine Brennwertheizung noch mehr erreicht. Und wenn keine Wärme benötigt wird, schalten sie sogar ganz ab und reduzieren so den Brennstoffverbrauch.  2006 hat die Bundesregierung ein Förderprogramm geschaffen, das für eine Heizungsmodernisierung zinsverbilligte Darlehen ausreichen kann. Dieses Förderprogramm greift auch bei einer Umstellung von Einzelöfen oder Nachtspeicherheizung auf eine Zentralheizung.  Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns einfach an, schreiben Sie oder senden Sie uns eine e-Mail.  Haustechnik für Passiv- und Niedrigenergiehäuser Was ist ein Passivhaus? Das besondere am Passivhaus ist, dass durch höchste Qualität von Gebäudehülle und Haustechnik der Wärmebedarf so weit verringert ist, dass neben einer kontrollierten Wohnungslüftungsanlage die kostenlosen Energiebeiträge von eingestrahlter Sonnenenergie, die Eigenwärme der Personen im Haus sowie die Wärmeabgabe der Geräte ausreichen, um das Gebäude warm zu halten. Im Gegensatz zu einem Niedrigenergiehaus, dass noch nicht auf eine herkömmliche Heizung verzichten kann, obwohl diese schon sehr klein dimensioniert wird (z.B. mit einer Wandtherme (Öl oder Gas), einem Küchenofen oder Kaminofen (Stückholz, Pellet) oder Wärmepumpe), kann der geringe noch verbleibende Heizwärmebedarf eines Passivhauses über gespeichert Sonnenwärme, oder mit einer in der Wohnungslüftungsanlage integrierten Wärmepumpe abgedeckt werden. Die Merkmale eines Passivhauses sind in der Regel:
Im Vergleich zu Häusern, die im Jahr nicht selten bis zu 400 kWh Heizwärme pro Quadratmeter Wohnfläche benötigen, oder auch modernen Niedrig-Energiehäusern mit einem Bedarf von weniger als 70 kWh/(m2a) beträgt der zusätzliche Heizwärmebedarf für ein Passivhaus maximal 15 kWh/(m2a). Da beim Passivhaus damit auf den Einbau einer herkömmlichen Heizung verzichtet werden kann, werden die beim Bau höheren Kosten für die besondere Wärmedämmung, ein Lüftungssystem und die Solarwärmenutzung, durch die staatlich zinsverbilligten Darlehen zum Teil aufgehoben. Außerdem macht sich die anfängliche Mehrinvestition im Laufe der Jahre durch die eingesparten Heizkosten bezahlt. Zugleich verringert sich die Umweltbelastung.  2007 hat die Bundesregierung ein Förderprogramm geschaffen, das für den Bau von Niedrigenergie- oder Passivhäusern zinsverbilligte Darlehen ausreichen kann. (aktuelle Konditionen bitte anfragen)  Für weitere Informationen zu den Förderungen oder Antragsformularen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns einfach an, faxen oder schreiben Sie uns oder senden Sie uns eine e-Mail. |
